FAQ - Häufig gestellte Fragen
Hier ist zu unterscheiden, ob das Hilffsmittel über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden soll oder Sie es privat erwerben möchten. Wenn es über die Krankenkasse abgerechnet werden soll, benötigen Sie zwingend eine ärztliche Verordnung. Ansonsten ist auch ein Privatkauf ohne Verordnung möglich.
Bei verordneten Hilfsmitteln übernehmen gesetzliche Krankenkassen häufig die Kosten ganz oder teilweise. Die Übernahme muss bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt werden. Im Falle einer Genehmigung fällt gegebenenfalls eine gesetzliche Zuzahlung an.
Der Versicherte wird von der Krankenkasse über den Ablehungsgrund informiert. Gegen die Ablehung kann der Versicherte innerhalb der angegebenen Frist einen Widerspruch eingelegen.
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Regel 10% der Kosten, mindestens 5€ und höchstens 10€ pro Hilfsmittel, sofern keine Befreiung vorliegt.
Bitte legen Sie Ihren gültigen Befreiungsausweis vor.
Als Privatversicherter können Sie ebenfalls mit Ihrer ärztlichen Verordnung zu uns kommen. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Privatversicherte die Kosten zunächst selbst tragen und sie eigenverantwortlich bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Eine Kostenübernahme sollte im besten Fall vorab mit der Krankenkasse geklärt werden.
Ja, sie können Produkte auch privat ohne Verordnung kaufen.
In der Regel können wir Verordnungen aller gesetzlichen und vieler privater Krankenkassen bearbeiten. Ob mit Ihrer Krankenkasse ein Vertrag besteht, teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Grundsätzlich muss eine ärztliche Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum eingereicht bzw. eingelöst werden. Die Gültigkeit kann je nach Hilfsmittel und Verordnung variieren.
Wir prüfen Ihre Verordnung auf Vollständigkeit und unterstützen Sie bei notwendigen Korrekturen.
Ja, Sie können Ihre Verordnung bei uns auch digital einreichen. Per E-Mail (info@hr-sanitaetshaus.de), über WhatsApp (02131-151650) oder über unseren digitalen Bestellservice. Das Original müssen Sie spätestens bei Abrechnung mit der Krankenkasse an uns nachreichen.
Grundsätzlich ist zwischen drei Möglichkeiten zu unterscheiden:
Das Hilfsmittel gehört Ihnen, wenn:
..Sie das Hilfsmittel privat in unserem Sanitätshaus erworben haben. Wenn das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird, verbleibt es in Ihrem Eigentum.
Das Hilfsmittel gehört der Krankenkasse, wenn:
..Ihre Krankenkasse das Hilfsmittel selbst erworben hat. Dies kann bei einigen Krankenkassen der Fall sein. Wenn das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird, muss es durch einen Leistungserbringer der Krankenkasse abgeholt und eingelagert werden.
Das Hilfsmittel gehört dem Sanitätshaus, wenn:
..das Hilfsmittel über eine Fallpauschale gemietet wurde und die Krankenkasse dafür die Kosten übernimmt. Wenn ein Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird, muss es durch unser Sanitätshaus abgeholt werden. Bitte kontaktieren Sie uns für eine Terminabsprache.
Ja, wir erklären Ihnen die richtige und sichere Anwendung Ihres Hilfsmittels.
Ja, viele Modelle können bei uns vor Ort getestet werden. Testen Sie Ihren Rollator, Rollstuhl oder E-Scooter in unserem Ladenlokal oder auch in unserem speziell dafür angelegten Außenparcour.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir prüfen gerne Reparatur-, Austausch- oder Garantieansprüche.
Ja, für viele Hilfsmittel können Ersatzteile bestellt oder ausgetauscht werden. Diese haben wir teilweise auch vorrätig.
Ja, für viele Hilfsmittel ist auch eine Vermietung möglich. Sprechen Sie uns gerne an.
Ja, Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben häufig Anspruch auf eine monatliche Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese sind in der Regel Einmalprodukte, die zu Hygienezwecken eingesetzt werden. Hierfür gibt es eine monatliche Pauschale Ihrer Kranken-/Pflegekasse. Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich.
Idealerweise morgens, wenn Beine und Arme noch wenig geschwollen sind.
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel zwei Versorgungen pro Jahr, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Ja, gerne unterstützen wir Sie bei Anträgen und bei der Kommunikation mit der Pflegekasse.
Ja, wir bieten eine kostenlose Lieferung zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Pflegeeinrichtung an.
Für viele Beratungen ist kein Termin erforderlich. Für aufwendige Versorgungen (z.B. Kompressionsstrümpfe, Maßanfertigungen oder komplexe Hilfsmittel) empfiehlt sich jedoch eine Terminvereinbarung.
Termine können Sie telefonisch (02131-151650), per E-Mail (info@hr-sanitaetshaus.de), über WhatsApp (02131-151650) oder direkt vor Ort (Hüngert 17, 41564 Kaarst) vereinbaren.
Ja, auch Hausbesuche sind nach vorheriger Absprache möglich.
Ja, gerne beraten wir Sie zu Hilfsmitteln für Badezimmer, Schlafzimmer und Wohnbereich.