Grundsätzlich ist zwischen drei Möglichkeiten zu unterscheiden:
Das Hilfsmittel gehört Ihnen, wenn:
..Sie das Hilfsmittel privat in unserem Sanitätshaus erworben haben. Wenn das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird, verbleibt es in Ihrem Eigentum.
Das Hilfsmittel gehört der Krankenkasse, wenn:
..Ihre Krankenkasse das Hilfsmittel selbst erworben hat. Dies kann bei einigen Krankenkassen der Fall sein. Wenn das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird, muss es durch einen Leistungserbringer der Krankenkasse abgeholt und eingelagert werden.
Das Hilfsmittel gehört dem Sanitätshaus, wenn:
..das Hilfsmittel über eine Fallpauschale gemietet wurde und die Krankenkasse dafür die Kosten übernimmt. Wenn ein Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird, muss es durch unser Sanitätshaus abgeholt werden. Bitte kontaktieren Sie uns für eine Terminabsprache.