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Versicherungskennzeichen für Krankenfahrzeuge ab 10 km/h – ab sofort auch bei uns!

Versichert unterwegs!

Jedes Krankenfahrzeug ab 10 km/h (wie z.B. ein Elektro-Scooter oder eine Elektro-Rollstuhl) benötigt ein Versicherungskennzeichen.

Bisher mussten wir unsere Kunden leider immer vertrösten und Sie bitten, dies selbst mit ihrer Versicherung zu klären. Deswegen freuen wir uns umso mehr, dass wir Ihnen diesen Service ab sofort gemeinsam mit unserem Kooperationspartner TBO Versicherungsmakler auch anbieten können!

Das Versicherungskennzeichen ist grundsätzlich immer bis zum 28. Februar des Folgejahres gültig – unabhängig davon, wann sie es im aktuellen Kalenderjahr bekommen. Der Preis wird dann anhand der benötigten Monate festgelegt.

Versicherungskennzeichen Krankenfahrzeug Sanitaetshaus H und R

Sprechen Sie uns gerne an und besuchen Sie uns in unserem Ladenlokal in Kaarst. Gerne füllen wir vor Ort den notwendigen Antrag für Sie aus und leiten die Unterlagen anschließend an unseren Kooperationspartner weiter. So können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen und Ihr Kennzeichen schon bald entgegennehmen!

Bei weiteren Fragen, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Sanitätshaus H&R