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Wir klären auf: Der Weg zum Hilfsmittel!

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Wie ist eigentlich der Weg zu einem Hilfsmittel?

Diese Frage stellen sich viele, die zum ersten Mal damit in Berührung kommen. Für uns sind die Abläufe klar und gehören zum Alltag. Auch für Ärzte und Krankenkassen. Doch wie geht man vor? Wo fragt man nach? Welche Schritte macht man zuerst? Wir möchten Ihnen ein paar häufig gestellte Fragen beantworten und Ihnen helfen, dass auch für Sie die Abläufe klar sind.

Schritt 1: Die Verordnung des Arztes!

Mit Krankheit oder zunehmendem Alter ist man manchmal auf Unterstützung angewiesen. Vor allem Hilfsmittel können einem den Alltag erleichtern und sind eine wichtige Stütze.

Sollte der Arzt bei Ihnen oder einem Angehörigen eine medizinische Notwendigkeit (wie zum Beispiel einen Rollator) feststellen, dann fängt hier die Kette an und Sie erhalten ein Rezept dafür!

Schritt 2: Die Wahl des Sanitätshauses! 

Hilfsmittel erhalten Sie bei uns – im Sanitätshaus!

Nachdem Sie von Ihrem Arzt die Verordnung für ein Hilfsmittel erhalten haben, können Sie ihr Sanitätshaus frei wählen. Entweder kennen Sie bereits ein Sanitätshaus oder begeben sich auf die Suche nach Ihrem Wunschhaus. Vielleicht kann Ihnen auch ein Freund oder ein Bekannter ein Sanitätshaus empfehlen, mit dem er bereits gute Erfahrungen gemacht hat.

Sollten Sie auf diese Weise ein Sanitätshaus gefunden haben, gehen Sie mit dem ärztlichen Rezept einfach dorthin und legen das Rezept vor.

Hier erhalten Sie dann eine individuelle Beratung und wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob das verschriebene Hilfsmittel auch Ihren Bedürfnissen entspricht oder wir ein anderes Hilfsmittel für sinnvoller erachten. Hier können Sie viele Produkte gleich vor Ort ausprobieren und schauen, wie Sie damit zurechtkommen.

Sollten Sie kein Sanitätshaus kennen oder mit der Suche überfordert sein, können Sie das Rezept auch an Ihre Krankenkasse senden, die dann für Sie ein Sanitätshaus aussucht.

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Schritt 3: Die Abrechnung mit der Krankenkasse! 

Sollten Sie sich ein passendes Hilfsmittel zum Beispiel in unserem Sanitätshaus ausgesucht haben, nehmen wir für Sie Kontakt mit der Krankenkasse auf und rechnen die Leistung mit ihr ab.

Sie müssen nichts weiter tun und können das Hilfsmittel entweder direkt mit nach Hause nehmen oder erhalten es nachträglich, wenn es bestellt oder noch auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden muss.

Zahlreiche Hilfsmittel sind nicht genehmigungspflichtig. Hier gibt es eine vertraglich vereinbarte Direktabrechnung mit den Krankenkassen und wir wissen gleich von Anfang an, in welcher Höhe die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Auch diese Information erhalten Sie direkt von uns.

Sollte das Hilfsmittel genehmigungspflichtig sein, senden wir einen Kostenvoranschlag an die Krankenkasse. Die Krankenkasse informiert Sie als Versicherten und uns als Leistungserbringer dann schriftlich über die Entscheidung.

Sollte für ein Hilfsmittel eine Zuzahlung von Ihnen notwendig sein, informieren wir Sie darüber und  erstellen Ihnen dafür ein individuelles Angebot.

Sollten wir gemeinsam feststellen, dass ein anderes oder erweitertes Hilfsmittel notwendig ist, als ärztlich verordnet, übernehmen wir auch hier den Kontakt zum Arzt für Sie. Wir sprechen mit dem Arzt ab, warum wir ein anderes Hilfsmittel für sinnvoller halten und bitten den Arzt eine neue Verordnung auszustellen.

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Sind Ihnen die Schritte ein bisschen klarer geworden?

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Melden Sie sich bei uns oder besuchen uns in unserem Ladenlokal zu einer persönlichen Beratung!

Ihr Sanitätshaus H&R!